Aus: Ausgabe vom 10.11.2006, Seite 4 / Inland
Sektenpriester darf einreisen
Karlsruhe. Das seit 1995 bestehende Einreiseverbot für den Gründer der Mun-Bewegung, San Myung Mun, und seine Ehefrau verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß entschieden. Die Karlsruher Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde der zur Mun-Bewegung gehörenden deutschen Vereinigungskirche statt. Diese werde durch das Einreiseverbot in ihren Grundrechten auf Religionsfreiheit und auf freie Religionsausübung verletzt.
Die Grenzschutzdirektion Koblenz hatte 1995 auf Bitten des Bundesinnenministeriums ein Einreiseverbot für die Eheleute Mun verhängt. Es gilt seither für alle zum Schengener Übereinkommen gehörenden Staaten. Dem Verbot lag die Einschätzung der Bundesregierung zugrunde, daß die Mun-Bewegung zu den Jugendsekten und Psychogruppen zähle, von denen eine Gefahr für junge Menschen ausgehen könne.
(ddp/jW)
Die Grenzschutzdirektion Koblenz hatte 1995 auf Bitten des Bundesinnenministeriums ein Einreiseverbot für die Eheleute Mun verhängt. Es gilt seither für alle zum Schengener Übereinkommen gehörenden Staaten. Dem Verbot lag die Einschätzung der Bundesregierung zugrunde, daß die Mun-Bewegung zu den Jugendsekten und Psychogruppen zähle, von denen eine Gefahr für junge Menschen ausgehen könne.
(ddp/jW)
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