Aus: Ausgabe vom 11.11.2006, Seite 4 / Inland
Horst Mahler muß in den Knast
Karlsruhe. Der frühere NPD-Anwalt Horst Mahler muß seine neunmonatige Haftstrafe wegen Volksverhetzung antreten. Das Bundesverfassungsgericht habe Mahlers Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung nicht zur Entscheidung angenommen, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag in Karlsruhe mit. Mahler war im Januar 2005 vom Berliner Landgericht zu der Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Richter hielten es für erwiesen, daß der einstige RAF-Sympathisant auf einer NPD-Veranstaltung im September 2002 in Berlin-Köpenick ein Schriftstück mit volksverhetzenden und antisemitischen Inhalten an Journalisten verteilt hatte.
(AFP/jW)
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