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Aus: Ausgabe vom 14.11.2006, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Grundsatzurteil zu TVöD schwächt ver.di

Düsseldorf. Nach einem Grundsatzurteil des Münsteraner Arbeitsgerichts müssen Unternehmen und Organisationen, deren Mitarbeiter bisher zwar nach BAT bezahlt wurden, jedoch nicht dem öffentlichen Dienst angehören, keinesfalls automatisch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) übernehmen, teilte die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Bird & Bird am Freitag mit. Anlaß war die Klage eines Mitarbeiters beim Blutspendedienst West, einer gemeinnützigen GmbH, die ihre Mitarbeiter bisher in Anlehnung an den BAT bezahlt hatte. Der Kläger, ein ver.di-Mitglied, machte Ansprüche auf Einmalzahlungen für die Jahre 2005 bis 2007 geltend und bezog sich dabei auf entsprechende Regelungen im BAT, der jedoch seit Oktober 2005 eingefroren ist. Die Kammer wies die Klage mit der Begründung ab, der TVöD sei ein komplett neuer Tarifvertrag ausschließlich für den öffentlichen Dienst.

(jW)

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