Dein roter Faden in wirren Zeiten
Gegründet 1947 Donnerstag, 3. April 2025, Nr. 79
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Dein roter Faden in wirren Zeiten Dein roter Faden in wirren Zeiten
Dein roter Faden in wirren Zeiten
Aus: Ausgabe vom 30.11.2006, Seite 4 / Inland

Ein-Euro-Jobber ohne Kündigungsschutz

Erfurt. Für Streitigkeiten aus so genannten Ein-Euro-Jobs sind nicht die Arbeits-, sondern die Sozialgerichte zuständig. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt mit einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluß. Damit ist indirekt mit entschieden, daß für die Ein-Euro-Jobber nicht der arbeitsrechtliche Kündigungsschutz gilt. Ein-Euro-Jobs seien ein öffentlich-rechtliches Verhältnis, erklärten die Erfurter Richter zur Begründung. Ein Vertrag zwischen Träger und Ein-Euro-Jobber sei hierfür nicht erforderlich. Sofern es wie hier dennoch einen solchen Vertrag gebe, entspringe dieser einem »Dreiecksverhältnis« mit der Arbeitsagentur beziehungsweise dem Job-Center und sei daher »keine privatrechtliche Vereinbarung«. Im konkreten Fall hatte eine Berliner Ein-Euro-Jobberin gegen ihre fristlose Kündigung geklagt.

(AFP/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.