Aus: Ausgabe vom 30.11.2006, Seite 1 / Inland
Ackermann nicht vorbestraft
Düsseldorf. Das Düsseldorfer Landgericht hat den spektakulärsten Wirtschaftsprozeß der Bundesrepublik, das Mannesmann-Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann (Foto) und seine fünf Mitangeklagten müssen rund 5,8 Millionen Euro an die Staatskasse und gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Als vorbestraft gelten sie damit nicht. Ackermann kann seinen Chefposten bei Deutschlands mächtigster Bank behalten.
»Die Einschätzung, die Angeklagten würden sich ›freikaufen‹, teilt die Kammer nicht«, verteidigte sich der Vorsitzende Richter Stefan Drees gegen Kritik. Der zur Verfahrenseinstellung herangezogene Paragraph der Strafprozeßordnung sei durchaus keine Vorschrift, »die Reiche begünstigt«.
(AP/jW)
»Die Einschätzung, die Angeklagten würden sich ›freikaufen‹, teilt die Kammer nicht«, verteidigte sich der Vorsitzende Richter Stefan Drees gegen Kritik. Der zur Verfahrenseinstellung herangezogene Paragraph der Strafprozeßordnung sei durchaus keine Vorschrift, »die Reiche begünstigt«.
(AP/jW)
Leserbriefe zu diesem Artikel:
- Marcel Pfalzgraf: Peanuts Mit der Einstellung des Mannesmann-Prozesses bewahrheitet sich folgende Textzeile von "Ton Steine Scherben": Wer das Geld hat, hat die Macht und wer die Macht hat, hat das Recht. Von Gleichheit vo...
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