Aus: Ausgabe vom 06.12.2006, Seite 5 / Inland
Kein Recht an eigener Wohnung
Koblenz. Zum Schutz einer Demonstration darf die Polizei »potentielle Störer« aus ihrer Wohnung werfen. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor.
Im vorliegenden Fall hatte die Polizei drei Bewohnern einer Koblenzer Wohngemeinschaft einen entsprechenden Platzverweis erteilt. Die Wohnung befand sich in einem Haus, an dem eine Demonstration von Neonazis vorbeiziehen sollte. Bei Personenkontrollen entlang der Route habe einer der WG-Bewohner versucht, sich der Überprüfung zu entziehen und sei in die Wohnung geflüchtet. Die Polizei sei ihm gefolgt, habe sich Zutritt zur Wohnung verschafft und dort rund 1000 leere Flaschen gefunden. Nach Einschätzung des Gerichts gab es Anzeichen dafür, daß die Bewohner die Flaschen auf die Neonazis werfen wollten.
(AP/jW)
Im vorliegenden Fall hatte die Polizei drei Bewohnern einer Koblenzer Wohngemeinschaft einen entsprechenden Platzverweis erteilt. Die Wohnung befand sich in einem Haus, an dem eine Demonstration von Neonazis vorbeiziehen sollte. Bei Personenkontrollen entlang der Route habe einer der WG-Bewohner versucht, sich der Überprüfung zu entziehen und sei in die Wohnung geflüchtet. Die Polizei sei ihm gefolgt, habe sich Zutritt zur Wohnung verschafft und dort rund 1000 leere Flaschen gefunden. Nach Einschätzung des Gerichts gab es Anzeichen dafür, daß die Bewohner die Flaschen auf die Neonazis werfen wollten.
(AP/jW)
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