Aus: Ausgabe vom 07.12.2006, Seite 5 / Inland
Wohnkostenregelung verfassungskonform?
Berlin. Die Bundesregierung weist verfassungsrechtliche Zweifel an der
Neuregelung der Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose zurück. Der
stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg sagte am Mittwoch in
Berlin, das vom Bundestag am Freitag beschlossene Gesetz sei
»verfassungsrechtlich vertretbar«.
Es sieht vor, daß sich der Bund 2007 mit 4,3 Milliarden Euro an den Wohn- und Heizkosten von Langzeitarbeitslosen von insgesamt schätzungsweise 13,5 Milliarden Euro beteiligt. Auf Wunsch der Bundesländer sollen die Kommunen in Baden-Württemberg 35,2 Prozent und in Rheinland-Pfalz 41,2 Prozent der Kosten erhalten, die Quote für die anderen Bundesländer beträgt 31,2 Prozent. Nach einem Bericht der FAZ vom Mittwoch sehen Verfassungsfachleute die unterschiedlichen Quoten im Widerspruch zum Grundgesetz.
(ddp/jW)
Es sieht vor, daß sich der Bund 2007 mit 4,3 Milliarden Euro an den Wohn- und Heizkosten von Langzeitarbeitslosen von insgesamt schätzungsweise 13,5 Milliarden Euro beteiligt. Auf Wunsch der Bundesländer sollen die Kommunen in Baden-Württemberg 35,2 Prozent und in Rheinland-Pfalz 41,2 Prozent der Kosten erhalten, die Quote für die anderen Bundesländer beträgt 31,2 Prozent. Nach einem Bericht der FAZ vom Mittwoch sehen Verfassungsfachleute die unterschiedlichen Quoten im Widerspruch zum Grundgesetz.
(ddp/jW)
Mehr aus: Inland
-
Prozeß gegen Neonazis in Dortmund geplatzt
vom 07.12.2006 -
4000 streikten gegen Rente mit 67
vom 07.12.2006 -
»Ich bleibe dran an diesem BKA-Beamten«
vom 07.12.2006 -
Koalitionsvertrag schon jetzt Makulatur
vom 07.12.2006 -
»Das ist der Wiedereinstieg in den Verwahrvollzug«
vom 07.12.2006 -
Kardinal verbietet multireligiöse Feiern
vom 07.12.2006 -
Rangelei im niedersächsischen Landtag
vom 07.12.2006 -
Berliner Sonderweg
vom 07.12.2006 -
Flüchtlingsstreik beendet
vom 07.12.2006 -
Hoteliers suchen Streit
vom 07.12.2006