Aus: Ausgabe vom 07.12.2006, Seite 1 / Inland
Staatsanwalt hörte Al Masris Anwalt ab
München/Karlsruhe. Der Ulmer Anwalt des Entführungsopfers Khaled Al Masri, Manfred Gnjidic, hat Verfassungsbeschwerde gegen das Abhören seines Telefons durch die Polizei eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht bat das bayerische Justizministerium jetzt um Stellungnahme, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch in Karlsruhe sagte. Nach Medienberichten wurden auch Gespräche des Anwalts mit Journalisten aufgezeichnet.
Der Leiter der Münchner Staatsanwaltschaft, Christian Schmidt-Sommerfeld rechtfertigte die Abhöraktion. Gnjidics Telefon sei Anfang 2006 abgehört worden, um mögliche Anrufe von Al Masris Entführern abzufangen. Vielleicht seien dabei auch Gespräche mit Journalisten überwacht worden. »Da tauchen alle möglichen Leute auf. Wir wissen nicht vorher, wer da anruft«, sagte der Oberstaatsanwalt.
(AP/jW)
Der Leiter der Münchner Staatsanwaltschaft, Christian Schmidt-Sommerfeld rechtfertigte die Abhöraktion. Gnjidics Telefon sei Anfang 2006 abgehört worden, um mögliche Anrufe von Al Masris Entführern abzufangen. Vielleicht seien dabei auch Gespräche mit Journalisten überwacht worden. »Da tauchen alle möglichen Leute auf. Wir wissen nicht vorher, wer da anruft«, sagte der Oberstaatsanwalt.
(AP/jW)
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