Aus: Ausgabe vom 12.12.2006, Seite 5 / Inland
Neuer Prozeß gegen Max Strauß
Augsburg. Max Strauß hofft in der zweiten Runde seines Steuerhinterziehungsverfahrens vor dem Augsburger Landgericht auf einen Freispruch. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil gegen den Sohn des 1988 gestorbenen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß im vergangenen Jahr wegen massiver Zweifel an den angeführten Beweisen aufgehoben.
Der 47jährige war in erster Instanz im Juli 2004 zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden, weil er vom Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber insgesamt 2,7 Millionen Euro Schwarzgeld aus Airbus- und Panzergeschäften kassiert und nicht versteuert haben soll. Die Staatsanwaltschaft erneuerte am Montag ihre Vorwürfe. Strauß ließ durch einen seiner vier Anwälte mitteilen, er habe »nie einen Pfennig von Karlheinz Schreiber erhalten«. Das Landgericht hat 42 Verhandlungstage bis September 2007 angesetzt.
(AP/jW)
Der 47jährige war in erster Instanz im Juli 2004 zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden, weil er vom Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber insgesamt 2,7 Millionen Euro Schwarzgeld aus Airbus- und Panzergeschäften kassiert und nicht versteuert haben soll. Die Staatsanwaltschaft erneuerte am Montag ihre Vorwürfe. Strauß ließ durch einen seiner vier Anwälte mitteilen, er habe »nie einen Pfennig von Karlheinz Schreiber erhalten«. Das Landgericht hat 42 Verhandlungstage bis September 2007 angesetzt.
(AP/jW)
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