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Aus: Ausgabe vom 13.12.2006, Seite 5 / Inland

Brandenburg: Stütze wie im Westen

Potsdam. Der Regelsatz für die Sozialhilfe steigt in Brandenburg zum 1. Januar 2007 auf 345 Euro. Das Kabinett billigte am Dienstag eine entsprechende landesrechtliche Verordnung, wie die Staatskanzlei mitteilte. Nach 16 Jahren staatlicher Einheit entfalle damit die Differenzierung zwischen Ost und West in der Sozialhilfe, sagte Sozialministerin Dagmar Ziegler (SPD). Zugleich werde die unterschiedliche Leistungshöhe für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe beseitigt. Damit erhalten nichterwerbsfähige Haushaltsvorstände und Alleinstehende künftig 345 Euro. Weitere Familienangehörige bekommen den Angaben zufolge bis zum 14. Geburtstag 207 Euro und dann 276 Euro.

(ddp/jW)