75 Ausgaben junge Welt für 75 €
Gegründet 1947 Sa. / So., 23. / 24. November 2024, Nr. 274
Die junge Welt wird von 2993 GenossInnen herausgegeben
75 Ausgaben junge Welt für 75 € 75 Ausgaben junge Welt für 75 €
75 Ausgaben junge Welt für 75 €
Aus: Ausgabe vom 22.12.2006, Seite 3 / Schwerpunkt

Hintergrund: Rechtliche Kleinstaaterei

In acht der 16 Bundesländer gibt es mittlerweile ein Informationsfreiheitsgesetz: Brandenburg (seit 1998), Berlin (1999), Schleswig-Holstein (2000), Nordrhein-Westfalen (2002) und Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland (alle 2006). Die Situation ist damit recht übersichtlich: die CDU-regierten Länder haben im allgemeinen kein Gesetz, Ausnahmen bestätigen die Regel (Hamburg und Saarland).

Nach dem Antritt der CDU-geführten großen Koalition in Schleswig-Holstein kam es zum Versuch, das bisher dort geltende weitgehendste Informationsfreiheitsrecht einzuschränken. Die Unterlagen von privatrechtlich organisierten Landesunternehmen sollen nicht mehr einsehbar sein. Zudem wäre die Errichtung von Gebäuden zukünftig von den Bürgern nicht mehr kontrollierbar. Transparency International (TI) kritisierte das Vorhaben, da damit »besonders korruptionsanfällige Bereiche wie behördliche Bauvorhaben von der Informationsfreiheit« ausgenommen würden. Allerdings zeigt man sich bei TI zuversichtlich, daß die Landesregierung die geplante Gesetzesnovellierung noch einmal überdenkt, vor allem wegen Widerstand aus der SPD-Fraktion. Der federführende Innenausschuß verschob die geplante Erörterung der Regierungsvorlage, sodaß diese nicht mehr wie geplant 2007 in Kraft treten kann.


Ärger gibt es um das Informationsfreiheitsgesetz auch in Mecklenburg-Vorpommern. Die SPD-PDS-Koalition hatte es noch vor der Wahl im September beschlossen. Jetzt wartete das Innenministerium mit einer Gebührenordnung auf, die bis zu 1000 Euro pro Auskunft vorsieht. Bei einem besonders großen Verwaltungsaufwand kann diese Summe weiter anwachsen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Karsten Neumann, kritisierte das Vorgehen des Ministeriums: »In dieser Form dient die Gebührenverordnung offensichtlich in rechtswidriger Weise dem Ziel, Bürger von einer Antragstellung abzuhalten.« In Hessen unternehmen derzeit SPD und Bündnis 90/Grüne, in Thüringen die Linkspartei einen neuen Anlauf für ein Informationsfreiheitsgesetz.

Mehr aus: Schwerpunkt