Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 27.12.2006, Seite 5 / Inland

Teilerfolg für Hungerstreikenden

Niedersachsen: Erwerbsloser will Protest dennoch weiterführen. Kreisverwaltung fühlt sich unter Druck gesetzt
Die Behörden in Niedersachsen haben zu Weihnachten einen Teil der Forderungen eines Arbeitslosen erfüllt, der seit Wochen im Hungerstreik ist. Die Kürzung des Regelsatzes um 30 Prozent werde für Januar ausgesetzt, sagte Kreisrat Gero Geißlreiter im niedersächsischen Osterode am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Auch solle die volle Übernahme der Heizkosten nach Weihnachten noch einmal geprüft werden. Im Januar sollen zudem Gespräche mit Rüdiger S. über dessen Arbeitsmöglichkeiten geführt werden. Rüdiger S. habe zunächst seine Drohung zurückgenommen, ab Weihnachten auch keine Flüssigkeit mehr aufzunehmen. Er bleibe aber vorerst im Hungerstreik und behalte sich eine spätere Verweigerung der Flüssigkeitsaufnahme vor. »Er setzt uns weiterhin unter Druck«, sagte der Kreisrat.

Geißlreiter zufolge hatte sich der gegen Sozialabbau engagierte Politikwissenschaftler Peter Grottian eingeschaltet. Bei dem Gespräch von Grottian mit dem Arbeitslosen am Freitag abend habe Rüdiger S. einen stabilen Eindruck gemacht, hatte Geißlreiter am Samstag mit Blick auf den Gesundheitszustand des Mannes erklärt. Im Januar solle mit Rüdiger S. über einen Ein-Euro-Job und die Möglichkeit für ein reguläres Arbeitsverhältnis gesprochen werden. Der Berliner Tagesspiegel hatte am Samstag berichtet, daß der 54jährige ab Heiligabend auch keine Flüssigkeit mehr zu sich nehmen wollte, nachdem er bereits seit Ende November im Hungerstreik ist. Der Mann protestiert damit gegen die Höhe der Heizkostenerstattung durch das Jobcenter.

Das Jobcenter hatte sich geweigert, mehr als die vorgeschriebenen Heizkosten für Rüdiger S. zu übernehmen und ihm zudem die Bezüge um 30 Prozent gekürzt, nachdem er einen Ein-Euro-Job abgelehnt hatte. Rüdiger S. lebt dem Bericht zufolge in einem etwa 70 Quadratmeter großen Fachwerkhaus, das ihm gehört und bereits abgezahlt ist. Das Haus befinde sich in einem schlechten Zustand und sei sanierungsbedürftig, der Heizkostenzuschuß reiche deshalb laut Erwerbslosenforum Deutschland nicht aus.

(AFP/jW)