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Aus: Ausgabe vom 04.01.2007, Seite 13 / Feuilleton

Straußen-Liebe

Das Liebesleben eines Straußenhahns beschäftigt am 15. Januar das Landgericht Bautzen. Drei Jugendliche hatten im Dezember 2005 Böller in das Gehege des Tieres geworfen und Knallkörper in unmittelbarer Nähe gezündet. Dadurch wurde der Straußenhahn nach Angaben des Halters depressiv und konnte nicht mehr auf seiner Farm für Nachwuchs sorgen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Erst nach einem halben Jahr in tierärztlicher Behandlung sei der Hahn seiner Pflicht wieder nachgekommen. Der Kläger fordert nun Schadenersatz. Er verlangt einen Ausfallschaden für 15 Jungtiere zu einem Stückpreis von je 350 Euro und die Erstattung der Tierarztkosten. den. Die Beklagten bestreiten den Vorfall, insbesondere die Höhe des Schadens. Deshalb soll ein Gutachter die Auswirkungen eines solchen Vorfalls auf das Liebesleben des Straußen beleuchten. Der Kläger betreibt seit Ende 2005 eine Straußenfarm im sächsischen Lohsa.

(ddp/jW)

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