Aus: Ausgabe vom 06.01.2007, Seite 5 / Inland
Sperrzeiten für 500 Erwerbslose
Hamburg/Nürnberg. Nach Einführung einer neuen Regelung zur Meldepflicht ist 2006 die Zahl der Sperrzeiten für Arbeitslose deutlich gestiegen. Die Arbeitsagenturen hätten 2006 mehr als 500 000 Arbeitslosen das Arbeitslosengeld zeitweilig gestrichen, berichtete die Bild-Zeitung (Freitagausgabe). Von Mai bis Dezember 2005 habe es 261000 solcher Fälle gegeben. Grund für den Anstieg sei, daß seit Anfang 2006 das Arbeitslosengeld generell für eine Woche gestrichen werde, wenn Beschäftigte sich bei drohendem Jobverlust verspätet arbeitssuchend meldeten, sagte die Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit, Ilona Mirtschin, am Freitag auf ddp-Anfrage. Ihren Angaben nach erhielten deshalb 150 000 Arbeitslose eine Woche lang kein Arbeitslosengeld.
Bei drohender Arbeitslosigkeit sind Betroffene verpflichtet, sich drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Arbeitsagentur zu melden. Bis 2005 wurde bei Verstößen gegen diese Regel keine Sperrzeit verhängt, sondern individuell die Höhe des Arbeitslosengeldes gekürzt.
(ddp/jW)
Bei drohender Arbeitslosigkeit sind Betroffene verpflichtet, sich drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Arbeitsagentur zu melden. Bis 2005 wurde bei Verstößen gegen diese Regel keine Sperrzeit verhängt, sondern individuell die Höhe des Arbeitslosengeldes gekürzt.
(ddp/jW)
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