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Aus: Ausgabe vom 10.01.2007, Seite 13 / Feuilleton

Nicht alles aufschreiben

Der Schadensersatzprozeß gegen den Autor Maxim Biller wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten in seinem Roman »Esra« ist auf Anfang September verschoben worden. Wie das Landgericht München am Dienstag mitteilte, wollen beide Prozeßparteien eine Beschwerde am Bundesverfassungsgericht abwarten, die der Autor gegen ein rechtskräftiges Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) eingelegt hat. Kernpunkt des Streits sind Vorwürfe von Billers Exfreundin und deren Mutter. Ihr Vorwurf lautet, der Autor habe seine Romanfiguren nach dem Vorbild der Klägerinnen gestaltet und im Text nur unzureichend verfremdet. Der BGH hatte im Juli 2005 eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München bestätigt und das Erscheinen des Romans endgültig verboten. Auch mehrere Nachbesserungen des Manuskripts hatten nach Ansicht des Gerichts keine ausreichende Verfremdung erreicht.

(ddp/jW)

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