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Aus: Ausgabe vom 10.01.2007, Seite 2 / Inland

Kein Anspruch auf NPD-Aufkleber

Berlin. Strafgefangene haben keinen Anspruch auf Aushändigung von Aufklebern mit ausländerfeindlicher Aussage. Dies entschied das Kammergericht Berlin und hob damit ein Urteil des Landgerichts Berlin auf. Ein wegen Gewaltdelikten und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in der Justizvollzugsanstalt Tegel einsitzender Häftling wollte auf dem Gerichtsweg durchsetzen, daß ihm sechs Aufkleber der rechtsextremen NPD ausgehändigt werden. Diese waren per Post an den Gefangenen geschickt und von der Anstaltsleitung einbehalten worden. Die Richter argumentierten, durch das Anbringen der NPD-Aufkleber außerhalb der Zelle könnte das »friedliche und geordnete Zusammenleben« in der Anstalt erheblich beeinträchtigt werden, etwa wenn sich Insassen ausländischer Staatsangehörigkeit und Herkunft hierdurch beleidigt fühlten.

(ddp/jW)

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