Aus: Ausgabe vom 25.01.2007, Seite 2 / Inland
Knappe Rente für Strahlenopfer
Dortmund. Die Witwe eines Bundeswehr-Radartechnikers erhält höchstens für vier Jahre rückwirkend Witwenrente, obwohl die Bundeswehr jahrelang heimlich Strahlengrenzwerte überschritt und damit einen früheren Rentenbezug verhinderte. Das entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am Mittwoch veröffentlichten rechtskräftigen Urteil. Die rückwirkende Zahlung von Sozialleistungen sei auch bei Behördenfehlern auf vier Jahre begrenzt, begründete das Gericht sein Urteil.
(AP/jW)
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