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Aus: Ausgabe vom 30.01.2007, Seite 3 / Schwerpunkt

Rente mit 67? Nein Danke!

Aus dem Aufruf der IG Metall zum Aktionstag am 30. Januar
Können Sie sich ein Land vorstellen, in dem fast 600000 Menschen unter 25 Jahren und 1,2 Millionen über 50-jährige keinen Arbeitsplatz finden – und in dem die Regierung trotzdem beschließt, das Renteneintrittsalter um zwei Jahre heraufzusetzen?

Dieses Land heißt Deutschland. Die Bundesregierung will die Rente mit 67 einführen und das Altersteilzeitgesetz nicht verlängern. Doch damit wird die Rente nicht sicherer. In Wirklichkeit bedeutet Rente mit 67: Arbeiten bis zum Umfallen. Noch mehr Rentenkürzung. Noch weniger Arbeitsplätze für Jüngere.

Der Lebensstandard im Alter ist nicht mehr gesichert. Der Rentenzahlbetrag liegt heute nach 40 durchschnittlichen Versicherungsjahren bei etwa 950 Euro. Im Jahr 2029 wären dies – nach heutigen Werten – nur noch rund 750 Euro. Wegen der bereits beschlossenen Kürzungen. Wenn nun die Rente mit 67 kommt, beträgt die Summe bei Renteneintritt mit 65 nur noch knapp 700 Euro. Wer soll davon leben?

Die Gesellschaft altert. Das stimmt. Aber brauchen wir deshalb die Rente mit 67? Nein! Fakt ist: Die Sicherheit unseres Rentensystems hängt nicht davon ab, wieviel Jüngere es im Verhältnis zu den Älteren gibt. Entscheidend ist: Wieviel Beitragszahler kommen auf die Rentenbezieher? Und vor allem: Wie hoch ist ihr Einkommen, aus dem die Renten finanziert werden?

Das Problem ist die Massenarbeitslosigkeit und ein zu geringer Anstieg der Löhne und Gehälter. Wir brauchen mehr anständig bezahlte und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze.

Die Gewerkschaften lehnen die Rente mit 67 ab. Notwendig ist ein flexibler Renteneintritt bis spätestens 65 Jahre. Gewerkschaftliche Alternativen sind:

– Nach 40 Versicherungsjahren abschlagsfreier Zugang zur Rente auch vor dem 65. Lebensjahr

– Verlängerung oder gleichwertige Nachfolgeregelung für das Altersteilzeitgesetz

– Erleichterung des Zuganges zu Erwerbsminderungsrenten und Streichung der Abschläge bei dieser Rentenart

– Schrittweise Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung.

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