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Aus: Ausgabe vom 01.02.2007, Seite 3 / Schwerpunkt

Gebührenboykott: Quorum erfüllt

Die Hochschule für Gestaltung Karlsruhe (HfG) und die staatliche Akademie der bildenden Künste Karlsruhe sind bundesweit die ersten Hochschulen, die das von den Studenten selbst beschlossene Quorum für einen Boykott von Studiengebühren erreicht haben. Mehr als die veranschlagten 30 Prozent der jeweiligen Studierenden haben die 500 Euro Studiengebühren, die zum Sommersemester erstmals erhoben werden, statt an die Hochschule auf ein treuhänderisch verwaltetes Boykottkonto überwiesen. Dagegen wurde das Quorum an der Pädagogischen Hochschule Freiburg (PH) bis zum Ablauf der Frist am 26.Januar mit nur 771 von 1200 nötigen Einzahlern deutlich unterschritten. Damit ist das Boykottvorhaben an neun Hochschulen vorerst gescheitert.

Hintergrund dürften vor allem die frühen Rückmeldefristen an den entsprechenden Hochschulen und die damit verbundene Zeitnot der Initiatoren sein, für das Konzept zu werben. Besonders knapp fiel die Entscheidung an der Musikhochschule Karlsruhe aus. Lediglich drei weniger als die nötigen 117 Studierenden hatten bis zum 29. Januar das Geld auf das eigens eingerichtete Treuhandkonto eingezahlt. Ähnlich knapp ging es an der PH Heidelberg zu. An den restlichen rund 25 Hochschulen, für die ein Boykottkonto eingerichtet wurde, laufen die Rückmeldefristen in den kommenden zwei bis vier Wochen aus. Eine Ausnahme bildet Hamburg, wo die Zahlung der Studiengebühren von der Rückmeldung entkoppelt ist und erst im Juni fällig wird (Infos im Internet: studis-online.de).

Wer sich am Boykott beteiligen will, zahlt die Gebühren nicht an die Hochschule, sondern auf ein anwaltlich verwaltetes Treuhandkonto. Bleibt ein bestimmtes Quorum von Einzahlern unterschritten – in der Regel ein Viertel bis ein Drittel aller Immatrikulierten –, wird das Geld fristgerecht an die Hochschule weitergeleitet. Liegt die Beteiligung über der festgelegten Untergrenze, wird das Geld einbehalten und als Druckmittel zur Durchsetzung der Forderung nach einem Gebührenverzicht eingesetzt.

(rwu)

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