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Aus: Ausgabe vom 03.02.2007, Seite 6 / Ausland

Schweiz: Recht auf begleiteten Suizid

Lausanne. Das Schweizer Bundesgericht hat das Recht auf begleitete Selbsttötung als Grundrecht anerkannt. Auch psychisch Kranken steht dieses Recht zu, allerdings müssen sie urteilsfähig sein und die Verabreichung des für den sicheren Suizid notwendigen Medikaments darf nur mit äußerster Zurückhaltung und nach eingehender Abklärung erfolgen. Das Urteil wurde am Freitag von der Sterbehilfeorganisation Dignitas veröffentlicht. Zum Selbstbestimmungsrecht im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention gehöre auch das Recht, über Art und Zeitpunkt der Beendigung des eigenen Lebens zu entscheiden, heißt es wörtlich im Urteil.

(AP/jW)

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