Aus: Ausgabe vom 07.02.2007, Seite 5 / Inland
Kohlebagger bis auf weiteres gestoppt
Cottbus. Im Eilverfahren der Grünen Liga Brandenburg gegen den Vattenfall-Konzern hat das Verwaltungsgericht Cottbus im Nachgang seiner einstweiligen Verfügung vom 4. Januar bestätigt, daß die Bäume entlang des Hammergrabens bei Cottbus weiterhin nicht gefällt werden dürfen. Dies teilte der Umweltverband am Dienstag in Cottbus mit.
Das Gericht habe damit verhindert, daß Vattenfall während der gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses des Landesbergamtes, mit dem die Beseitigung des Hammergraben-Altlaufes und der Lacomaer Teiche genehmigt werden, bereits mit der Zerstörung der geschützten Gebiete beginnt. Das Gericht habe zahlreiche Rechtsfehler des Genehmigungsbescheides benannt, sagte Verbandssprecher René Schuster.
(jW)
Das Gericht habe damit verhindert, daß Vattenfall während der gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses des Landesbergamtes, mit dem die Beseitigung des Hammergraben-Altlaufes und der Lacomaer Teiche genehmigt werden, bereits mit der Zerstörung der geschützten Gebiete beginnt. Das Gericht habe zahlreiche Rechtsfehler des Genehmigungsbescheides benannt, sagte Verbandssprecher René Schuster.
(jW)
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