Aus: Ausgabe vom 13.02.2007, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Betriebsrat für VW-Gesetz
Wolfsburg. Der VW-Betriebsrat sieht im Prozeß um das VW-Gesetz vor dem Europäischen Gerichtshof einen »Angriff gegen die Belegschaft von Volkswagen«. Das sagte der Vorsitzende Bernd Osterloh am Montag in Wolfsburg. Das Verfahren berühre massiv den gesellschaftlichen Konsens über die soziale Marktwirtschaft, sagte Osterloh. Er forderte den Erhalt des Gesetzes.
Die EU-Kommission hatte die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof wegen des VW-Gesetzes verklagt. Mehrere Teile des Gesetzes verstoßen nach Ansicht der Brüsseler Juristen gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs und die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU. Vor allem die Sonderrechte des Landes Niedersachsen als Aktionär stehen in der Kritik. Am heutigen Dienstag plädiert der Generalanwalt des Gerichtshofes in demVerfahren. In den meisten Fällen folgt das Gericht später dieser Empfehlung.
Das VW-Gesetz begrenzt das Stimmrecht jedes Einzelaktionärs des Unternehmens auf 20 Prozent und sichert Niedersachsen zwei Sitze im Aufsichtsrat zu.
(AP/jW)
Die EU-Kommission hatte die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof wegen des VW-Gesetzes verklagt. Mehrere Teile des Gesetzes verstoßen nach Ansicht der Brüsseler Juristen gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs und die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU. Vor allem die Sonderrechte des Landes Niedersachsen als Aktionär stehen in der Kritik. Am heutigen Dienstag plädiert der Generalanwalt des Gerichtshofes in demVerfahren. In den meisten Fällen folgt das Gericht später dieser Empfehlung.
Das VW-Gesetz begrenzt das Stimmrecht jedes Einzelaktionärs des Unternehmens auf 20 Prozent und sichert Niedersachsen zwei Sitze im Aufsichtsrat zu.
(AP/jW)
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