Aus: Ausgabe vom 19.02.2007, Seite 2 / Inland
Auch Eva Haule könnte bald freikommen
Frankfurt/Main. Derzeit wird offenbar die Freilassung des ehemaligen RAF-Mitglieds Eva Haule auf Bewährung geprüft. Dies berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung am Samstag unter Berufung auf einen Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main. Bei einem positiven Bescheid könnte sie zum 1. August freikommen.
Haule war 1986 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im vergangenen Jahr hatte sie einen Antrag auf Haftentlassung auf Bewährung gestellt, den das OLG laut FAZ noch abgelehnt hatte. Ihre Mindesthaftdauer sei auf 21 Jahre festgelegt worden.
(AP/jW)
Haule war 1986 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im vergangenen Jahr hatte sie einen Antrag auf Haftentlassung auf Bewährung gestellt, den das OLG laut FAZ noch abgelehnt hatte. Ihre Mindesthaftdauer sei auf 21 Jahre festgelegt worden.
(AP/jW)
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