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Aus: Ausgabe vom 09.03.2007, Seite 5 / Inland

Koks am Steuer – Fleppe weg

Münster. Schon der einmalige Konsum harter Drogen rechtfertigt den Entzug der Fahrerlaubnis. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem am Donnerstag bekannt­gewordenen Beschluß. Das OVG wies damit die Beschwerde eines Dortmunders zurück, der sich gegen den Entzug der Papiere gewehrt hatte. Der 1969 geborene Antragsteller stand, bei einer Kontrolle unter dem Einfluß von Kokain. (Az: 16 B 332/07)(ddp/jW)