Aus: Ausgabe vom 13.03.2007, Seite 4 / Inland
Auflage für AKW rechtswidrig
Mannheim. Eine vom Bundesumweltministerium veranlaßte Sicherheitsauflage für das baden-württembergische Kernkraftwerk Philippsburg ist am Montag vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) für rechtswidrig erklärt worden. Damit hatte eine Klage des Energiekonzerns EnBW Erfolg. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Die Auflage war auf Weisung des Bundesumweltministeriums Anfang 2005 vom baden-württembergischen Wirtschaftsministerium erlassen worden. Darin wurde festgelegt, daß Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg bei Zweifeln an der Störfallsicherheit vom Netz genommen werden muß. Das Bundesumweltministerium hatte EnBW vorgeworfen, für einen plötzlichen Kühlmittelverlust nicht ausreichend gewappnet gewesen zu sein und die Anlage trotz dieser Lücke über Monate hinweg weiter betrieben zu haben.
(ddp/jW)
Die Auflage war auf Weisung des Bundesumweltministeriums Anfang 2005 vom baden-württembergischen Wirtschaftsministerium erlassen worden. Darin wurde festgelegt, daß Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg bei Zweifeln an der Störfallsicherheit vom Netz genommen werden muß. Das Bundesumweltministerium hatte EnBW vorgeworfen, für einen plötzlichen Kühlmittelverlust nicht ausreichend gewappnet gewesen zu sein und die Anlage trotz dieser Lücke über Monate hinweg weiter betrieben zu haben.
(ddp/jW)
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