Aus: Ausgabe vom 16.03.2007, Seite 13 / Feuilleton
Einzug des Gerichts
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über den Eilantrag des ZDF zur TV-Berichterstattung bei Prozessen. Das kündigte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in Karlsruhe an. Nach Angaben von ZDF-Sprecher Walter Kehr geht es um die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt Kameras im Gerichtssaal eingeschaltet bleiben dürfen. Anlaß ist der am Montag in Münster beginnende Prozeß um Mißhandlungen von Bundeswehr-Rekruten.
Das Landgericht Münster hat dem ZDF untersagt, den Einzug des Gerichts zu filmen. »Wir wehren uns gegen die Anordnung, daß die Kameras 15 Minuten vor Prozeßbeginn ausgeschaltet werden müssen und erst zehn Minuten nach Prozeßende wieder eingeschaltet werden dürfen«, sagte Kehr. Bilder von einem »leeren Gerichtssaal« ohne Richter, Angeklagte, Verteidiger oder Staatsanwälte seien für das Fernsehen wertlos.
(ddp/jW)
Das Landgericht Münster hat dem ZDF untersagt, den Einzug des Gerichts zu filmen. »Wir wehren uns gegen die Anordnung, daß die Kameras 15 Minuten vor Prozeßbeginn ausgeschaltet werden müssen und erst zehn Minuten nach Prozeßende wieder eingeschaltet werden dürfen«, sagte Kehr. Bilder von einem »leeren Gerichtssaal« ohne Richter, Angeklagte, Verteidiger oder Staatsanwälte seien für das Fernsehen wertlos.
(ddp/jW)
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