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16.03.2007 / Inland / Seite 1

»Gerechtes Urteil für gerechte Sache«

Bundesgerichtshof beendet Justizposse: Durchgestrichenes Hakenkreuz ist kein verbotenes Kennzeichen

Eines der absurdesten Verfahren der jüngeren deutschen Rechtsgeschichte fand am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) sein versöhnliches Ende. Der Dritte Strafsenat des BGH entschied in Karlsruhe, daß mit durchgestrichenen Hakenkreuzen eindeutig Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck gebracht werde und daher keine strafbare Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen vorliege. Das Gericht hob damit letztinstanzlich ein Urteil gegen einen Versandhän...

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