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Aus: Ausgabe vom 27.03.2007, Seite 13 / Feuilleton

KSK sportlich

Ein Frankfurter Bankhaus muß für seinen Werbeträger, den Basketballer Dirk Nowitzki, einen fünfstelligen Betrag an die Künstlersozialkasse (KSK) entrichten. Dies entschied das hessische Landessozialgericht in Darmstadt. Die Richter folgten nicht der Auffassung der Bank, die geltend gemacht hatte, Nowitzki sei kein Künstler, sondern Sportler. Die KSK hatte dagegen argumentiert, nach dem Gesetz seien auch Unternehmer zur Künstlersozialabgabe verpflichtet, die für Eigenwerbung Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten vergäben. Nowitzki sei in den Werbespots für die Bank künstlerisch tätig geworden, seine Honorare unterlägen daher der Sozialversicherungspflicht.

(ots/jW)

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