Aus: Ausgabe vom 28.03.2007, Seite 13 / Feuilleton
Rausch (1)
Ein wegen des Schmuggelns von Cannabis verurteilter Niederländer hat den Kauf der Droge von der Steuer abgesetzt. Wie die niederländische Zeitung De Telegraaf am Dienstag berichtete, war ihm dies möglich, weil er zwar wegen des Schmuggelns verurteilt wurde, aber wegen des Verkaufs des Cannabis freigesprochen wurde. Der Mann, ein Fischer, hatte das Urteil wörtlich genommen und erklärt, seine Besteuerungsgrundlage sei von 3,3 Millionen Euro auf 1,8 Millionen Euro gesunken, da ihn der nicht bestrafte Kauf des Cannabis 1,5 Millionen Euro gekostet habe. Die Interpretation des Urteils wurde der Zeitung zufolge durch den obersten Staatsanwalt der Niederlande gestützt, demzufolge die Kosten für eine bestrafte Handlung nicht steuerlich abgesetzt werden dürfen, wohl aber der unbestrafte Teil der vor Gericht verhandelten Tat. In den Niederlanden wird der Verkauf von Haschisch in geringen Mengen an Erwachsene in den sogenannten Coffee-Shops toleriert. Die Belieferung der Coffee-Shops befindet sich in einer rechtlichen Grauzone, da pro Person höchstens fünf Gramm Cannabis transportiert werden dürfen.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
Mehr aus: Feuilleton
-
Kanon ergänzen
vom 28.03.2007 -
Lungerhaken
vom 28.03.2007 -
Was ist britisch? Den Holloways die Köpfchen streicheln
vom 28.03.2007 -
Dicklippiger Goldfisch
vom 28.03.2007 -
Versteckte Preisangabe im Internet ungültig
vom 28.03.2007 -
Neue Kassentarife – man muß sie nicht wählen
vom 28.03.2007