Aus: Ausgabe vom 10.04.2007, Seite 5 / Inland
Bundesanwältin gegen Gnade für Klar
Karlsruhe. Mit einer besonders zynischen Wortmeldung hat sich Generalbundesanwältin Monika Harms am Sonnabend in die Debatte um das Gnadengesuch des ehemaligen RAF-Angehörigen Christian Klar eingeschaltet. In einem Interview mit den Badischen Neuesten Nachrichten erklärte Harms, der Bundespräsident werde sich die Frage stellen müssen, ob man es verantworten kann, »daß jemand ohne vorher gewährte Vollzugslockerungen wieder auf freien Fuß kommt«. Besagte Vollzugslockerungen, wie beispielsweise begleiteter Freigang, waren von der Leitung der Haftanstalt Bruchsal, in der Klar einsitzt, bereits in die Wege geleitet worden, bevor der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) sie wegen Klars Grußbotschaft für die Rosa-Luxemburg-Konferenz der jungen Welt im Januar in Berlin widerrief.
(AP/jW)
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