Aus: Ausgabe vom 14.04.2007, Seite 4 / Inland
DGB: Pflegezeit für Angehörige
Düsseldorf. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert eine unbezahlte Pflegezeit. Beschäftigte, die gebrechliche Angehörige betreuen müssen, sollen kurzfristig eine sechsmonatige Auszeit nehmen können. Dies geht aus einem noch unveröffentlichten Eckpunkte-Papier des DGB hervor, wie die Rheinischen Post (Freitagausgabe) schreibt. Ähnlich wie bei der Elternzeit sollen die Betroffenen Kündigungsschutz genießen. Zudem soll es einen Rechtsanspruch auf Teilzeit geben, der »für die gesamte Dauer der Pflegebedürftigkeit des Angehörigen« bestehe.
Der DGB zielt mit seinem Vorstoß in die gleiche Richtung wie die Sozialminister der Länder. Sie hatten sich im November in einem gemeinsamen Beschluß ebenfalls für eine Pflegezeit ausgesprochen. Danach soll der Anspruch auf Pflegezeit für mindestens ein Jahr bestehen, mit der Möglichkeit, um weitere zwei Jahre zu verlängern.
(ddp/jW)
Der DGB zielt mit seinem Vorstoß in die gleiche Richtung wie die Sozialminister der Länder. Sie hatten sich im November in einem gemeinsamen Beschluß ebenfalls für eine Pflegezeit ausgesprochen. Danach soll der Anspruch auf Pflegezeit für mindestens ein Jahr bestehen, mit der Möglichkeit, um weitere zwei Jahre zu verlängern.
(ddp/jW)
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