Aus: Ausgabe vom 20.04.2007, Seite 13 / Feuilleton
Normaler Fluch
Der Ausruf »scheiß Stasimentalität« rechtfertigt nicht die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters. Mit einer solchen Bemerkung sind nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf die strengen Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung nicht erfüllt. Allenfalls eine Abmahnung wäre das geeignete arbeitsrechtliche Instrument gewesen (LAG Düsseldorf 10 Sa 1321/06). (jW)
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