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Aus: Ausgabe vom 20.04.2007, Seite 4 / Inland

Pflichtfach Ethik verfassungsgemäß

Karlsruhe. Die bundesweit einmalige Einführung des Pflichtfachs Ethik an den Schulen in Berlin ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß entschieden. Berliner Schüler könnten sich nicht unter Berufung auf die Religionsfreiheit vom Ethik­unterricht befreien lassen. Das Fach war zum Schuljahr 2006/2007 in allen 7. Klassen eingeführt worden.

Die Karlsruher Richter wiesen damit die Verfassungsbeschwerde einer 13jährigen Schülerin und ihrer Eltern zurück. Zuvor hatte schon das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Anspruch der Schülerin auf Befreiung vom Fach Ethik verneint. Die Kläger, die der evangelischen Kirche angehören, hatten Gewissensbedenken geltend gemacht. Die Ausgestaltung des Fachs beruhe auf einem atheistischen Weltbild, das dem christlichen Glauben widerspreche. Zudem erschwere die Pflicht zur Teilnahme den Zugang zum Religionsunterricht und verdränge diesen damit, hieß es in der Beschwerde. Ähnlich hatte sich auch der Berliner Landesbischof Wolfgang Huber geäußert. Nach seinen Angaben sank durch die Einführung des Ethikunterrichts die Zahl der Teilnehmer an den Religionsstunden um fast ein Drittel.


(ddp/jW)