Aus: Ausgabe vom 21.04.2007, Seite 16 / Aktion
junge Welt – abhängig von LPG
Wie aber können Sie Mitglied in dieser Genossenschaft werden? Das ist einfach: Sie stellen einen Aufnahmeantrag und entscheiden sich, ob Sie einen oder mehrere Anteile zeichnen. Ein Anteil belastet Sie mit 500 Euro, die Sie bis zum Ende des dem Eintritt folgenden Jahres eingezahlt haben müssen. Das ist zunächst die entscheidende Verpflichtung, die Sie eingehen. Egal, ob Sie einen oder fünfzig Anteile gezeichnet haben: Sie haben in der Generalversammlung eine Stimme, die nicht übertragbar ist. Einmal jährlich findet diese Versammlung statt, in der Regel am letzten Samstag im Monat Juni in Berlin. In diesem Jahr ist das Samstag, der 30. Juni, 15 Uhr in der Torstraße 6, also in den neuen Räumen von Verlag und Redaktion.
Und welche Risiken gehen Sie ein? Maximal können Sie die gezeichneten Anteile verlieren, denn es gibt keine Nachschußpflicht oder andere Formen einer Verlustbeteiligung. In der Regel ist Ihr Anteil kündbar, Sie müßten in dem Fall aber eine Frist von etwa zwei bis drei Jahren berücksichtigen (je nach Zeitpunkt Ihrer Kündigung). Sie erhalten dann Ihren Anteil abzüglich einer Verlustbeteiligung ausbezahlt, in der Regel waren das in den letzten Jahren etwa 70 bis 80 Prozent der Einlage. Wenn es ganz schlecht läuft und die junge Welt zum Beispiel aus ökonomischen Gründen eingestellt werden muß, kann Ihre Einlage zum großen Teil oder auch ganz verlustig gehen. Aber die Genossenschaft wurde ja gerade deshalb gegründet, um dies zu vermeiden. Und zum Glück sind Kündigungen selten.
Welchen Ertrag bringt Ihnen so eine Mitgliedschaft? Nun, die wichtigste Rendite für unsere Mitglieder ist werktäglich eine freche, unabhängige und stabile linke Tageszeitung. Die 672 Genossenschaftsmitglieder sind die Herausgeber der jungen Welt. Falls auch Sie täglich eine linke Zeitung herausgeben wollen, nutzen Sie einfach den Coupon oder das Online-Formular.
Verlag, Redaktion, Genossenschaft
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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