Aus: Ausgabe vom 04.05.2007, Seite 15 / Feminismus
Exsexsklavinnen dürfen nicht klagen
Tokio/Washington. Chinesischen Opfern japanischer Kriegsverbrechen ist der Weg der Einzelklage gegen das erlittene Unrecht in Japan verwehrt. In zwei Revisionsurteilen hob der Oberste Gerichtshof in Tokio vergangenen Freitag Urteile zu Zwangsarbeit und Sexsklaverei während des Zweiten Weltkriegs auf. In beiden Fällen entschied das Gericht in Übereinstimmung mit der Regierungsauffassung, wonach Wiedergutmachung eine zwischenstaatliche Angelegenheit ist. Peking habe mit der Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen zu Tokio im Jahr 1972 auf Kompensationen offiziell verzichtet.
Mit seinem Urteil hob das Gericht die Entscheidung einer Kammer in Hiroshima auf, die 2004 ein japanisches Unternehmen zur Zahlung von umgerechnet knapp 170000 Euro an fünf chinesische Zwangsarbeiter verurteilt und anschließend eine entsprechendes Entscheidung zu asiatischen Zwangsprostituierten getroffen hatte. Japanische Truppen hatten während des Krieges mindestens 200000 Frauen verschleppt und zur Prostitution gezwungen. Grundlage für die zweite Entscheidung war die Klage zweier Chinesinnen, die 1942 von japanischen Soldaten mehrfach vergewaltigt worden waren. (AFP/jW)
Mit seinem Urteil hob das Gericht die Entscheidung einer Kammer in Hiroshima auf, die 2004 ein japanisches Unternehmen zur Zahlung von umgerechnet knapp 170000 Euro an fünf chinesische Zwangsarbeiter verurteilt und anschließend eine entsprechendes Entscheidung zu asiatischen Zwangsprostituierten getroffen hatte. Japanische Truppen hatten während des Krieges mindestens 200000 Frauen verschleppt und zur Prostitution gezwungen. Grundlage für die zweite Entscheidung war die Klage zweier Chinesinnen, die 1942 von japanischen Soldaten mehrfach vergewaltigt worden waren. (AFP/jW)
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