Aus: Ausgabe vom 04.05.2007, Seite 6 / Ausland
EuGH bestätigt EU-Haftbefehl
Luxemburg. Der europäische Haftbefehl ist rechtmäßig und gültig. Er sei wirksam beschlossen worden, und die Rechtsstaatlichkeit sowie der Gleichheitsgrundsatz seien nicht verletzt, urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Er wies damit die Klage einer belgischen Anwaltsvereinigung ab. Der europäische Haftbefehl war durch einen
Beschluß des EU-Rats vom Juni 2002 eingeführt worden. (AZ:C-303/05).
Ausstellen kann diese Art von Haftbefehl ein Mitgliedstaat, wenn eine Straftat dort mit einer Höchststrafe von mindestens zwölf Monaten bedroht ist.(AFP/jW)
Beschluß des EU-Rats vom Juni 2002 eingeführt worden. (AZ:C-303/05).
Ausstellen kann diese Art von Haftbefehl ein Mitgliedstaat, wenn eine Straftat dort mit einer Höchststrafe von mindestens zwölf Monaten bedroht ist.(AFP/jW)
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