Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 05.05.2007, Seite 2 / Inland

Frühere RAF-Aktivistin muß Berichte dulden

Berlin. Die zu lebenslanger Haft verurteilte frühere RAF-Aktivistin Eva Haule muß vorerst eine Berichterstattung in Wort und Bild über ihre Person hinnehmen. Entsprechende einstweilige Verfügungen gegen verschiedene Boulevardmedien hob das Landgericht Berlin nach Angaben einer Sprecherin vom Freitag auf. Haule macht in Berlin als Freigängerin eine Ausbildung zur Fotografin. Den Verlagen war es untersagt worden, Fotos von ihr in Verbindung mit der bevorstehenden Entlassung zu veröffentlichen. Da Haule gegen eine vor zwei Jahren erfolgte Berichterstattung über ihre Ausbildung keine Einwände gehabt habe, könne sie nun auch nicht den besonderen Schutz für resozialisierte Straftäter in Anspruch nehmen. (AP/jW)