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Aus: Ausgabe vom 09.05.2007, Seite 5 / Inland

Jugendvertreter nicht übernommen

Bochum. Die juristische Auseinandersetzung um die Verweigerung der Übernahme von zwei Jugendvertretern im Bochumer Opel-Werk ist beendet. Nach Ablehnung der Klage der Betroffenen durch das Landesarbeitsgericht wurde die Revision nun letztinstanzlich abgelehnt. »Das Urteil bedeutet, daß der Kündigungsschutz für Jugendvertreter unterlaufen werden kann«, kommentierte Betriebsrätin Annegret Gärtner-Leymann die Entscheidung am Dienstag gegenüber junge Welt. Die Begründung, Opel könne den Betroffenen keinen Arbeitsplatz anbieten, sei vor dem Hintergrund des Einsatzes Hunderter Leiharbeiter im Werk nicht nachvollziehbar. Gärtner-Leymann bewertete die Nichtübernahme als »politische Kündigung«, da die Jugendvertreter bei dem zehntägigen Streik im Oktober 2004 aufgefallen seien. (jW)

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