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Aus: Ausgabe vom 09.05.2007, Seite 4 / Inland

Streit um Recht am eigenen Bild

Berlin. Die zu lebenslanger Haft verurteilte frühere RAF-Aktivistin Eva Haule will gegen die Gerichtsentscheidung vorgehen, daß Berichte über ihre bevorstehende Haftentlassung mit Bildern von ihr veröffentlicht werden dürfen. Haule werde gegen die Urteile Rechtsmittel suchen, teilte Rechtsanwalt Johannes Eisenberg am Montag in Berlin mit. Das Landgericht Berlin hatte am Freitag fünf einstweilige Verfügungen gegen mehrere Zeitungsverlage aufgehoben, mit denen ihnen untersagt worden war, Bildnisse Haules in Verbindung mit Berichten über eine Haftlockerung oder Haftentlassung zu veröffentlichen. Die Richter argumentierten, Haule habe 2005 gegen einen bebilderten Pressebericht über ihre Ausbildung zur Fotografin keine Einwände erhoben. Deshalb könne sie jetzt nicht den besonderen Schutz für resozialisierte Straftäter in Anspruch nehmen.

(ddp/jW)

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