Aus: Ausgabe vom 31.05.2007, Seite 4 / Inland
Karlsruhe gegen Lauschangriff
Karlsruhe. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten darf nicht durch Telefonüberwachungen gestört werden. Wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe bekanntgegebenen Beschluß entschied, kann deshalb eine Abhöraktion auch nicht durch nachgeschobene Gründe rückwirkend gerechtfertigt werden.
Im konkreten Fall hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main die Überwachung des Mobiltelefons eines Rechtsanwalts gebilligt. Ziel war es gewesen, den Aufenthalt eines Mandanten zu ermitteln, der des schweren Raubes beschuldigt wurde, sich aber nach Italien abgesetzt hatte. Schon das Landgericht Frankfurt räumte ein, daß der Anlaß die Telefonüberwachung nicht rechtfertigen konnte. Im Nachhinein sei die Sache aber doch rechtmäßig gewesen, weil gegen den Anwalt später ebenfalls ermittelt worden war.(AFP/jW)
Im konkreten Fall hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main die Überwachung des Mobiltelefons eines Rechtsanwalts gebilligt. Ziel war es gewesen, den Aufenthalt eines Mandanten zu ermitteln, der des schweren Raubes beschuldigt wurde, sich aber nach Italien abgesetzt hatte. Schon das Landgericht Frankfurt räumte ein, daß der Anlaß die Telefonüberwachung nicht rechtfertigen konnte. Im Nachhinein sei die Sache aber doch rechtmäßig gewesen, weil gegen den Anwalt später ebenfalls ermittelt worden war.(AFP/jW)
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