Aus: Ausgabe vom 08.06.2007, Seite 15 / Feminismus
Frauen kritisieren Zuwanderungspolitik
Tübingen. Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TdF) und der Deutsche Frauenrat haben sich empört über die Beratungsresistenz der Bundesregierung in Sachen Zuwanderungsrecht geäußert. TdF-Geschäftsführerin Christa Stolle erklärte in Tübingen, das Kabinett plane »unter dem Deckmantel ›Schutz vor Zwangsheirat‹ neue Hürden für die Zuwanderung«. Wirksame Maßnahmen, um Betroffenen zu helfen oder sie zu schützen, seien im Gesetzentwurf nicht enthalten. So wurden keinerlei aufenthaltsrechtliche Verbesserungen – wie eine Erweiterung des Rückkehrrechtes für die Betroffenen von Heiratsverschleppung – umgesetzt.
Von Verschleppung sind junge Mädchen und Frauen betroffen, die in Deutschland aufgewachsen sind. Ihre unbefristete Aufenthaltserlaubnis erlischt nach sechs Monaten Aufenthalt im Ausland. Nach Ablauf dieser Frist dürfen die Betroffenen bislang nur dann wieder in die BRD zurückkehren, wenn ihr Lebensunterhalt gesichert ist.
Henny Engels, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrates, monierte, daß auch beim Ehegattennachzug neue Hürden errichtet werden sollen. Nachkommende Ehepartner aus bestimmten Ländern müssen künftig schon vor der Einreise in die BRD Deutschkenntnisse vorweisen. Stolle betonte, die Grundvoraussetzung für den Ehegattennachzug sei eine bereits erfolgte Eheschließung. Mithin biete die neue Vorschrift keinen Schutz vor Zwangsheirat, wie von der Regierung behauptet.(jW)
Von Verschleppung sind junge Mädchen und Frauen betroffen, die in Deutschland aufgewachsen sind. Ihre unbefristete Aufenthaltserlaubnis erlischt nach sechs Monaten Aufenthalt im Ausland. Nach Ablauf dieser Frist dürfen die Betroffenen bislang nur dann wieder in die BRD zurückkehren, wenn ihr Lebensunterhalt gesichert ist.
Henny Engels, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrates, monierte, daß auch beim Ehegattennachzug neue Hürden errichtet werden sollen. Nachkommende Ehepartner aus bestimmten Ländern müssen künftig schon vor der Einreise in die BRD Deutschkenntnisse vorweisen. Stolle betonte, die Grundvoraussetzung für den Ehegattennachzug sei eine bereits erfolgte Eheschließung. Mithin biete die neue Vorschrift keinen Schutz vor Zwangsheirat, wie von der Regierung behauptet.(jW)
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