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Aus: Ausgabe vom 25.06.2007, Seite 3 / Schwerpunkt

Stationen des Scheiterns

Daten zum Verfassungsvertrag
  • 26. Februar 2001: Unterzeichnung des Vertrags von Nizza
  • 5. Dezember 2001: Einsetzung des Europäischen Konvents durch den Rat von Laeken
  • 28. Februar 2002: Konstituierung des Konvents zur Ausarbeitung einer Europäischen Verfassung
  • 18. Juli 2003: Überreichung des Konventsentwurfs eines Vertrags über eine Verfassung für Europa
  • 12./13. Dezember 2003: Die Einigung des Europäischen Gipfels auf den Konventsentwurf scheitert am Widerstand Spaniens und Polens
  • 29. Oktober 2004: Unterzeichnung des in einer Regierungskonferenz überarbeiteten Vertrags über eine Verfassung für Europa
  • 29. Mai und 1. Juni 2005: Der Verfassungsvertrag scheitert bei Volksab­stimmungen in Frankreich und in den Niederlanden
  • 16./17. Juni 2005: Der Europäische Rat beschließt eine »Phase der Reflexion«
  • 21./22. Juni 2007: Der Europäische Rat billigt unter deutscher Präsident­schaft einen Fahrplan für die Ausarbeitung eines Änderungsvertrages, der Verfassungsvertrag wird für gescheitert erklärt
  • Bis Ende des Jahres soll eine Regierungskonferenz klären, welche Vertragsveränderungen für den neuen Grundlagenvertrag nötig sind. Das neue Vertragswerk soll 2009 in Kraft treten. Bei Mehrheitsentscheidungen im EU-Ministerrat soll das Prinzip der »doppelten Mehrheit« gelten. Auf Druck Polens soll dieses Prinzip aber erst ab dem Jahr 2014 mit einer Übergangsfrist bis 2017 eingeführt werden. Danach erfordern EU-Beschlüsse eine Mehrheit von 55 Prozent der Staaten, die 65 Prozent der Bevölkerung auf sich vereinen.