Aus: Ausgabe vom 27.06.2007, Seite 6 / Ausland
Strasbourg: Urteil gegen die Türkei
Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei für den gewaltsamen Tod eines Mannes verantwortlich gemacht, der nach seiner Festnahme durch Soldaten mit sieben Schußwunden aufgefunden wurde. Zugleich wiesen die Strasbourger Richter die Regierung in Ankara an, den Hinterbliebenen des Toten 80000 Euro an Entschädigung und Schmerzensgeld zu zahlen. Ankara habe keine plausible Erklärung für den gewaltsamen Tod des Mannes abgegeben, heißt es in dem Urteil. Die türkische Justiz habe das Leugnen der Soldaten akzeptiert, ohne belastende Zeugenaussagen zu überprüfen.(AFP/jW)
Mehr aus: Ausland
-
Stunde der Heuchler
vom 27.06.2007 -
Doppelter Dämpfer für Kirchner
vom 27.06.2007 -
Abbas beginnt mit Verkauf
vom 27.06.2007 -
Olmerts Offerte
vom 27.06.2007 -
Die Gier nach Öl
vom 27.06.2007