Aus: Ausgabe vom 02.07.2007, Seite 4 / Inland
Neues Kitagesetz in Brandenburg
Potsdam. In Brandenburg ist am Sonntag das neue Kitagesetz in Kraft getreten. Kernpunkte sind mehr Betreuungsrechte für Kinder unter drei Jahren, die Festlegung von Bildungsstandards und die Sprachförderung. Bei Fünfjährigen wird nun die Sprachfähigkeit überprüft.
Kinder unter drei Jahren können nun in der Kita bleiben, wenn der Rechtsanspruch auf Betreuung vorübergehend wegfällt – etwa, wenn ein Elternteil arbeitslos wird. Bislang wurden sie in diesem Fall vom weiteren Kindergartenbesuch ausgeschlossen. Grundsätzlich gibt es für unter Dreijährige jedoch weiterhin nur einen Rechtsanspruch, wenn beide Eltern berufstätig sind. Der Landtag hatte das Gesetz im Juni verabschiedet.
(jW)
Kinder unter drei Jahren können nun in der Kita bleiben, wenn der Rechtsanspruch auf Betreuung vorübergehend wegfällt – etwa, wenn ein Elternteil arbeitslos wird. Bislang wurden sie in diesem Fall vom weiteren Kindergartenbesuch ausgeschlossen. Grundsätzlich gibt es für unter Dreijährige jedoch weiterhin nur einen Rechtsanspruch, wenn beide Eltern berufstätig sind. Der Landtag hatte das Gesetz im Juni verabschiedet.
(jW)
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