Aus: Ausgabe vom 12.07.2007, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Bagger darf an Lakomaer Teiche
Berlin. Die Lakomaer Teiche bei Cottbus dürfen abgebaggert werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg lehnte in letzter Instanz den Eilantrag der Grünen Liga gegen den vom Landesamt für Bergbau genehmigten Planfeststellungsbeschluß ab, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte.
Für das von Umweltschützern heftig kritisierte Vorhaben sprächen »zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses«, insbesondere der Erhalt einer Vielzahl vonArbeitsplätzen in einer von hoher Erwerbslosigkeit gekennzeichneten Region. Der Energiekonzern Vattenfall begrüßte die Eilentscheidung. (ddp/jW)
Für das von Umweltschützern heftig kritisierte Vorhaben sprächen »zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses«, insbesondere der Erhalt einer Vielzahl vonArbeitsplätzen in einer von hoher Erwerbslosigkeit gekennzeichneten Region. Der Energiekonzern Vattenfall begrüßte die Eilentscheidung. (ddp/jW)
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vom 12.07.2007