Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 17.07.2007, Seite 3 / Schwerpunkt

Hintergrund. Von Spätaussiedlern und deutschen Schäferhunden

Als die ökonomische Situation sich in Polen in der zweiten Hälfte der 70er Jahre rapide verschlechterte, machten sich viele Bürger der Volksrepublik auf die Suche nach deutschen Vorfahren. Wurde man in seiner Ahnenreihe fündig, so stand einer Ausreise in die BRD nichts mehr im Wege. Aufgrund des auf Bluts- und Rassezugehörigkeit beruhenden deutschen Staatsangehörigkeitsrechts nahm die BRD all die Bürger Polens als »deutsche Spätaussiedler« aus den ehemals deutschen Ostgebieten auf, die eine germanische »Abstammung« – also einen »Blutsverwandten« – nachweisen konnten. Die Bundesregierung nahm diese Spätaussiedler während des Kalten Krieges auch aus propagandistischen Gründen mit offenen Armen auf. Überdies fand vor allem die CDU in dieser Immigrantengruppe eine dankbare und treue Wählerschaft

Die Aufnahmekriterien zur deutschen Blutsgemeinschaft wurden deswegen in den 70ern und 80ern eher großzügig ausgelegt, der beständige Abfluß von Menschen in den »goldenen Westen« sollte in der Volksrepublik Polen zusätzlich demoralisierend wirken. In Masuren kursierte damals der Witz, daß man nur einen deutschen Schäferhund sein eigen nennen müsse, um »Heim in Reich« fahren zu können. Seit den 50er Jahren haben eine Million polnischer Bürger ihr Land als Spätaussiedler in Richtung Deutschland verlassen – die meisten von ihnen in den späten Siebzigern und den Achtzigern.


Die meisten Immobilien und Grundstücke dieser Auswanderer wurden im Rahmen des damals geltenden Rechts und der entsprechenden bilateralen Übereinkünfte zwischen der BRD und Polen vom polnischen Staat übernommen oder zu niedrigen Preisen aufgekauft. Die Aussiedler erhielten im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes von der BRD zumeist Entschädigungen für ihr zurückgelassenes Hab und Gut. Viele Häuser und kleinere Höfe verkaufte der polnische Staat dann wieder an Privatpersonen, größere Betriebe wurden hingegen oftmals in staatlicher Regie weitergeführt. Nach dem Zusammenbruch des real existierenden Sozialismus verblieben die zuvor schon von Privatpersonen erworbenen Immobilien in deren Besitz, die im Staatsbesitz übergegangenen Grundstücke und Betriebe wurden hingegen privatisiert. (tk)

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