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Aus: Ausgabe vom 20.07.2007, Seite 1 / Inland

»Jobcenter« dürfen Konten abfragen

Berlin. Ab kommendem Jahr können »Jobcenter« und andere Behörden, die für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II zuständig sind, die Kontostammdaten der Leistungsempfänger auch ohne deren Wissen abfragen. Das meldeten am Donnerstag die Stuttgarter Nachrichten. Grundlage ist das zum 1. Januar in Kraft tretende »Unternehmenssteuerreformgesetz«, das die Jobcenter in den Kreis der zu solchen Abfragen berechtigten Behörden aufnimmt – bislang waren es vor allem Finanzämter, Zoll und Polizei. Zu den Stammdaten gehören Zahl, Nummern, Eröffnungsdaten und Namen der Verfügungsberechtigten vorhandener Konten, nicht aber einzelne Buchungen.

Mit der neuen Zugriffsmöglichkeit seien der Willkür von Ämtern alle Tore geöffnet worden, kritisierte die stellvertretende Linke-Vorsitzende Katja Kipping.(sw/jW)

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