Aus: Ausgabe vom 27.07.2007, Seite 5 / Inland
Gericht schränkt Partnerrechte ein
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Urteil zur Hinterbliebenenversorgung die Rechte von Partnern in einer gleichgeschlechtlichen Ehe eingeschränkt. So darf nach dem Urteil der Leipziger Richter vom Mittwoch ein Versicherungsträger den überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von der Hinterbliebenenrente ausschließen. Es widerspreche nicht dem Diskriminierungsverbot, wenn die Satzung festlege, daß nur der überlebende Ehegatte eines Mitgliedes anspruchsberechtigt ist, nicht aber ein überlebender Lebenspartner. (AP/jW)
Az: Bundesverwaltungsgericht 6 C 27.06)
Az: Bundesverwaltungsgericht 6 C 27.06)
Mehr aus: Inland
-
»Der Boykott ist ein Akt des zivilen Ungehorsams«
vom 27.07.2007 -
In Leipzig droht kommunaler Ausverkauf
vom 27.07.2007 -
Polizeirecht versus Verfassung
vom 27.07.2007 -
100000 gegen die NPD
vom 27.07.2007 -
Wedel: Was wäre, wenn ...
vom 27.07.2007 -
»Rechtsfreie Räume«
vom 27.07.2007