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Aus: Ausgabe vom 28.07.2007, Seite 5 / Inland

Online-Schnüffelei vor Gericht

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am 10. Oktober über die Online-Durchsuchungen von Computern verhandeln. In Nordrhein-Westfalen darf der Verfassungsschutz seit 30. Dezember 2006 auf diese Art spionieren. Eine Journalistin, ein Mitglied der Linkspartei und drei Rechtsanwälte haben nach Angaben des Gerichts vom Freitag Verfassungsbeschwerde eingelegt. Unter ihnen ist auch der frühere FDP-Innenminister und Rechtsanwalt Gerhart Baum. Nach Ansicht der Beschwerdeführer verletzt die heimliche Online-Durchsuchung den Schutz der Wohnung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Viele vertrauliche Informationen, die früher in der Wohnung aufbewahrt wurden, seien heute auf dem heimischen Computer gespeichert.(AP/jW)

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