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26.02.1999 / Inland

Kartellverfahren gegen Stromkonzern eingeleitet

Bundesamt prüft Mißbrauch der Marktstellung durch schwäbisches Unternehmen

Das Bundeskartellamt in Berlin hat ein Verfahren eingeleitet, das für künftige Streitfälle in Sachen Stromdurchleitung eine Schlüsselstellung erlangen könnte. Grundlage bildet eine Klage der Schweizer Aare Tessin AG bei der Aufsichtsbehörde gegen die Energie Baden-Württemberg Transportnetze AG (EnBW), Stuttgart, die eine Belieferung der Stadtwerke Waldshut-Tiengen verweigert. Die EnBW hält die Durchleitung für unzumutbar, weil ein Schwesterunternehmen einen langfris...

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